Stellungnahme des DFO-Bundesvorstands zur tierärztlichen Bestandsbetreuung

In der Falknergemeinschaft hat die Verpflichtung zur tierärztlichen Bestandsbetreuung, nicht zuletzt durch eine unsachliche Veröffentlichung jüngster Zeit in einer verbandsunabhängigen Publikation, offensichtlich einige Verwirrung ausgelöst. Denjenigen, die den Artikel von Lierz und Mitarbeitern in der Tierärztlichen Praxis 5/2010 nicht gelesen haben (hier ist der vollständige Beitrag einzusehen), seien die Rechtslage und die Vorschläge der Autorengruppe kurz dargelegt.
Zur Rechtslage:

 

  1. Die tierärztliche Bestandsbetreuung ist allen Betreibern von Tiergehegen durch die am 01.03.2010 in Kraft getretene Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgeschrieben, soweit nicht das Landesrecht etwas anderes bestimmt hat. Zu den Tiergehegen zählt jede Greifvogelhaltung, auch die Haltung eines einzelnen Greifvogels. Es handelt sich um keine „Erfindung“ des DFO oder der tierärztlichen Autorengruppe, und auch nicht um einen „ärgerlichen Fehltritt des Verordnungsgebers“, sondern um eine bundesgesetzliche Vorgabe.

  2. Die Details der tierärztlichen Bestandsbetreuung sind im Gesetz nicht geregelt. Es ist lediglich vorgegeben, dass „die Pflege der Tiere auf der Grundlage eines dem Stand der guten veterinärmedizinischen Praxis entsprechenden schriftlichen Programms zur tiermedizinischen Vorbeugung und Behandlung sowie zur Ernährung“ erfolgen muss.

  3. Vollkommen unabhängig von der Verpflichtung zur tierärztlichen Bestandsbetreuung gibt es im europäischen Ausland und auch in Deutschland Bestrebungen, die Anforderungen an die Greifvogelhaltung deutlich zu verschärfen, so dass die Aufwendungen für Volieren für die Halter von einzelnen Beizvögeln sehr groß würden, ohne für den Vogel tatsächlich Verbesserungen zu bewirken, z. T. wohl sogar eher Verschlechterungen.

 

 


Aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte wissen wir, dass es sinnvoll ist, wenn von Seiten sachkundiger Personen Empfehlungen zu Greifvogelhaltung und -pflege gegeben werden. Unterbleibt das, so treten andere „Experten“ auf den Plan, die Vorstellungen veröffentlichen, die die Falkner ungerechtfertigt belasten würden. Deshalb hat eine Gruppe von Tierärzten unter Federführung des Leiters der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische der Justus-Liebig-Universität Gießen, Prof. Dr. Michael Lierz, Vorschläge erarbeitet, wie die tierärztliche Bestandsbetreuung gestaltet werden sollte. Besonders erfreulich ist, dass sich die Leiter aller Vogelkliniken der fünf veterinärmedizinischen Fakultäten in Deutschland an dieser Veröffentlichung beteiligt haben. Sie hat damit noch größeres fachliches und politisches Gewicht. Diese Vorschläge berücksichtigen, dass die unterschiedlichen Formen der Greifvogelhaltung (Haltung einzelner Beizvögel, Haltung in Schauanlagen, Haltung in Auffangstationen) ein unterschiedliches Gesundheitsrisiko beinhalten und die Haltungen deshalb einer unterschiedlich intensiven Bestandsbetreuung bedürfen. Im Folgenden werden nur die Vorschläge für die Haltung einzelner Greifvögel erläutert, wobei auch die Haltung von zwei oder drei Beizvögeln als Einzelhaltung anzusehen ist.

Die Vorschläge im Einzelnen:

  1. Der Tierhalter sucht sich seinen Tierarzt selbst aus. Entgegen anderslautender Meinung werden an den tierärztlichen Bildungsstätten auch Vogelkrankheiten gelehrt. Daher gibt es inzwischen ein flächendeckendes Netz Vogel-fachkundiger Tierärzte und in erreichbarer Nähe darüber hinaus noch Spezialisten.

  2. Der Tierarzt besucht den Falkner einmal und erstellt zusammen mit ihm einen schriftlichen Plan für die Bestandsbetreuung.

  3. Der Tierarzt berät den Falkner in Sachen Haltungseinrichtungen, dabei sind die Vorgaben des „Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen“ (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bonn, 1995) heranzuziehen.

  4. Beizvögel befinden sich unter ständiger Kontrolle des Besitzers. Somit werden Änderungen im Verhalten oder im Gesundheitsstatus zeitnah wahrgenommen. Auch wenn eine regelmäßige Routineuntersuchung beim Tierarzt somit nicht zwingend erforderlich ist, ist ein jährlicher Tierarztbesuch anzuraten. Wenn der Tierarzt die Haltungseinrichtungen kennt und sich daran nichts verändert hat, kann diese jährliche Überprüfung auch in der tierärztlichen Praxis erfolgen.

  5. Zweimal jährlich sollte eine parasitologische und bakteriologische (z. B. auf Salmonellen) Kotuntersuchung erfolgen. Diese sollten vor (August/September) und nach (Februar/März) der Jagdsaison stattfinden. Kotproben sollten grundsätzlich als Sammelkotproben von drei aufeinanderfolgenden Tagen, mehrerer Kotabsätze als Mischprobe genommen werden.

  6. Der betreuende Tierarzt ist beratend in die Fütterung der Greifvögel einzubinden. Dies betrifft in erster Linie die Kontrolle der Futterqualität durch den Falkner.


Diese Vorschläge entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Sie umfassen Maßnahmen, die sorgfältige Falkner ohnehin durchführen. Darüber hinaus schützen sie die Falkner vor ungerechtfertigten Forderungen nach weitergehenden tierärztlichen Maßnahmen oder überflüssig strengen Haltungsanforderungen.
Der DFO empfiehlt seinen Mitgliedern und auch allen anderen Falknern, das eigene Verhalten und Handeln strikt an den Gesetzesvorgaben auszurichten und die vorstehend aufgezeigten Schritte kurzfristig umzusetzen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Gegebenenfalls sollte der ausgewählte Tierarzt auf die Empfehlungen hingewiesen werden.

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