Beizjagd im Nationalpark Wattenmeer

Falkner mit beireitendem Habicht
Falkner mit beireitendem Habicht

 

Statement des Deutschen Falkenordens e.V., Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und Greifvogelkunde zum Thema Beizjagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer betreffend eine gemeinsame Pressemeldung einiger niedersächsischer Naturschutzverbände vom 7.9. 2016

https://niedersachsen.nabu.de/natur-und-landschaft/schutzgebiete/nationalparke/21210.html

 

 

 

 

Die Darstellung der Unterzeichner der Pressemitteilung im Hinblick auf die Beizjagd, von diesen „Falkenjagd“ genannt, ist irreführend und geht von falschen Voraussetzungen aus. In der Zeit vom 1.10. bis 15.2.  müssen die Kaninchen im Bereich der Dünen und Deiche zum Zwecke der Deichsicherheit und des Küstenschutzes im Interesse des Gemeinwohls intensiv bejagt werden.

Daran beteiligen sich im Okober und Anfang November auch Falkner, die mit Habichten und Wüstenbussarden im Bereich der Dünen ausschließlich die Kaninchen bejagen. Die eigentlichen Falken – z.B. Wander- oder Sakerfalken -, die nur Flugwild schlagen, können dafür nicht verwendet werden und sind von Seiten der Jagdpächter auch nicht zugelassen. Die Wattseite, auf der sich die rastenden oder überwinternden Zugvögel überwiegend aufhalten, ist für Falkner tabu, zumal dort in der Regel auch keine Kaninchen vorkommen. Auch andere für Zugvögel sensible Bereiche sind für Falkner gesperrt. Die von den Falknern eingesetzten Habichte und Harris Hawks sind im Gegensatz zu Falken Kurzstreckenjäger, sodass auch nicht zu befürchten ist, dass sie auf diese Flächen verstreichen. Eine Beeinträchtigung oder gar Gefährdung der rastenden Zugvögel ist damit ausgeschlossen.

Die Pressemeldung der Naturschutzverbände zeigt, dass die Unterzeichner es offensichtlich nicht für nötig befunden haben, sich über die tatsächlichen Bedingungen für die Beizjagd im Nationalpark Wattenmeer zu informieren.

 

Berlin, 12. 9. 2016

Kuno Seitz

Geschäftsführer des Deutschen Falkenordens e.V.

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