Beizvögel
Abtragen bis zum Freiflug könnte man prinzipiell jeden Greifvogel unabhängig von seinem Beutespektrum. Als Beizvögel dagegen sind alle Greifvögel geeignet, deren natürliche Beute größeres Wild (also nicht nur Insekten, Fische oder Aas) ist. In der Praxis sind jedoch nur bestimmte Arten üblich bzw. erlaubt.
Von den in Deutschland heimischen Arten dürfen gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur insgesamt zwei Exemplare der drei Arten Steinadler (Aquila chrysaetus), Habicht (Accipiter gentilis) und Wanderfalke (Falco peregrinus) gehalten werden. Ausnahmen zu Zuchtzwecken sind möglich.
Für nicht-heimische Arten gilt diese Begrenzung nicht, doch sind nur bestimmte Arten, wie z. B. Harris Hawk (Parabuteo unicinctus), Rotschwanzbussard (Buteo jamaicensis), Habichtsadler (Aquila fasciata), Sakerfalke (Falco cherrug), Gerfalke (Falco rusticolus), Lannerfalke (Falco biarmicus) und noch ein paar andere, üblich.
Der mit Abstand häufigste Beizvogel in Deutschland ist der Habicht, gefolgt vom Wanderfalken. Zunehmend häufiger werden zudem der Harris Hawk (aufgrund seines starken Sozialverhaltens) und der Rotschwanzbussard (beides amerikanische Arten) als Beizvögel eingesetzt.
Da alle Arten ganz spezielle körperliche und mentale Anpassungen an ihren Beuteerwerb aufweisen, werden sie in der Regel auf die Tierarten eingesetzt, die ihrem natürlichen Beuteschema entsprechen.
Welchen Beizvogel man als Falkner aufstellt und dann einsetzt, hängt zum einen davon ab, welche Wildarten ausreichend zur Verfügung stehen, und zum anderen wie die Landschaft strukturiert ist. Denn Habicht, Rotschwanzbussard, Steinadler und Harris Hawk können in der Regel im deckungsreichen Gelände, Falken normalerweise in Deutschland nur in der offenen Kulturlandschaft eingesetzt werden, wobei einige Arten auch unter ganz speziellen Bedingungen in »allen« Lebensräumen erfolgreich sein können.