Um Greifvögel und Falken halten und mit ihnen jagen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die bestandene (eingeschränkte) Jäger- und die Falknerprüfung (siehe Bundesjagdgesetz),
- die optimale Unterbringung und Versorgung des Beizvogels (artgerechtes Futter, Möglichkeit für Komfortverhalten wie Baden etc., Schutz vor Witterungseinflüssen und anderen Gefahren) gemäß des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes)
- ausreichend Zeit, den Beizvogel während der Beizsaison regelmäßig (mindestens drei bis viermal pro Woche) frei zu fliegen und mit ihm zu jagen.
Daraus folgt,
- dass der Falkner oder die Falknerin in der Jagdsaison (in erster Linie Herbst und Winter) nur bei Tageslicht dem Training oder dem Jagdbetrieb nachkommen kann,
- dass der Falkner oder die Falknerin entweder ein eigenes Jagdrevier, einen Begehungsschein oder eine Jagderlaubnis besitzt, um den Vogel regelmäßig frei fliegen zu lassen oder ihn jagdlich einsetzen zu können.