Keine weitere Aushöhlung des Artenschutzes für die Windkraft

 

[03.02.2020] Fünf renommierte Artenschutzverbände wehren sich gegen eine erneute Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf Druck der Windkraft-Lobby. Abschaffung des Tötungsverbotes droht - Offener Brief an Parteivorsitzende der Regierungskoalition und die Bundesregierung.

 

In einem offenen Brief an die Parteivorsitzenden der CDU, CSU, SPD, sowie an die Bundes-umweltministerin Svenja Schulze und an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich fünf Artenschutzverbände strikt gegen die weitere Aushöhlung des Greifvogel- und Fledermausschutzes zugunsten der Windkraft ausgesprochen. Neben dem bundesweit tätigen Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) sind dies der Deutsche Falkenorden, der Verein Wildes Bayern, der Orden Deutscher Falkoniere sowie der Verband Deutscher Falkner.

 


Die Bundesregierung arbeitet derzeit unter massivem Druck der Windkraft-Lobby an einer erneuten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Künftig soll im § 45 Abs. 7 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz die Tötung von Vögeln und Fledermäusen beim Betrieb von Windkraftanlagen gestattet werden. Des Weiteren ist geplant, Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes von den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichpflichten zu befreien und die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen einzuschränken. Faktisch werde dadurch der Windkraft absolute Priorität vor den berechtigten Belangen des Naturschutzes eingeräumt, heißt es in dem Schreiben.

 

Die Bundesregierung argumentiert damit, dass die Windkraft ja dem Klimaschutz und somit dem Schutz der gesamten Natur diene. Doch schon jetzt genießen Windkraftanlagen sowohl in der Genehmigungspraxis, als auch vor Gericht zum Teil nicht mehr vertretbare Privilegien. Eine Abwägung der unterschiedlichen Belange und Interessen findet meist zugunsten der Windkraftbetreiber statt. Die Fälle, in denen Windkraftanlagen aus naturschutz- und/oder artenschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden, sind eher selten. Es gibt daher keinerlei Anlass und Bedarf, diese Regelung noch stärker als bisher auszuhöhlen.



Der vollständige Brief kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

https://www.landschaft-artenschutz.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-an-Bundesregierung.pdf

Kontaktadressen in alphabetischer Reihenfolge

Deutscher Falkenorden (DFO) e.V.
(Bundesweit anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung nach § 3 UmwRG)
Bundesvorsitzende
Elisabeth Leix
Sandbühl 1
87463 Dietmannsried


Orden Deutscher Falkoniere e.V.
Bundesvorsitzender
Ralf Karthäuser
Am Steintor 63
48167 Münster


Verband Deutscher Falkner (VDF) e.V.
Bundesvorsitzender
Torsten Hamberger
Mittlere Straße 22
36404 Gehaus


Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB)
(Bundesweit anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung nach § 3 UmwRG)
Bundesvorsitzender
Johannes Bradtka
Schlossstraße 104
92681 Erbendorf


Wildes Bayern e.V.
(In Bayern anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung nach § 3 UmwRG)
1. Vorsitzende
Dr. Christine Miller
Hirschbergstraße 1
83714 Miesbach

 

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