Sperber in die Bundeswildschutzverordnung aufgenommen!

 

Bei Verabschiedung der BWildSchV 1985 ist auf bis heute ungeklärte Art und Weise im allerletzten Moment der Sperber in der Liste der heimischen Arten, die für die Beizjagd gehalten werden dürfen, weggelassen worden. Seitdem hat sich der DFO immer wieder bemüht, diese unangemessene Einschränkung zu beseitigen.

 

Als 2017 aus EU-rechtlichen Gründen eine Änderung der BWildSchV im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bearbeitet wurde, haben die drei Falknerverbände DFO, ODF und VDF in einer gemeinsamen Stellungnahme die Aufnahme des Sperbers zusätzlich zu den drei vorgenannten Arten gefordert.

 

Nachdem Ende April 2018 der Änderungsvorschlag der Bundesregierung ohne Berücksichtigung dieser Forderung dem Bundesrat zugeleitet worden war, schien auch diese Chance erfolglos verstrichen zu sein. Der DFO hat seitdem auf verschiedenen Wegen Anstrengungen unternommen, diese Änderung über den Bundesrat doch noch vorzunehmen. Diese Bemühungen hatten nun letztendlich Erfolg.

 

Damit steht der Sperber als Beizvogel in Deutschland wieder zur Verfügung – selbstverständlich ausschließlich aus legaler Zucht. Die Pflege, Aufrechterhaltung und Weitergabe des immateriellen Kulturerbes Falknerei ist damit auch für diesen Beizvogel künftig wieder möglich. Allerdings sollten sich alle Falkner bewusst sein, dass der Sperber ein anspruchsvoller und besonders sensibler Beizvogel ist, dessen Haltung und Jagdeinsatz an den Falkner besonders hohe Anforderungen stellt.

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