Stellungnahme des Deutschen Falkenordens zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vom 1.12.2016 zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

 

Das Bundesumweltministerium hat mit E-Mail vom 2. Dezember 2016 den Referentenentwurf einer Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz an die betroffenen Verbände versandt mit der Einräumung der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 16. Dezember.
Der Deutsche Falkenorden (DFO) hat termingerecht seine Stellungnahme dem Bundesumweltministerium übersandt. Folgende Aspekte erscheinen uns besonders wichtig:


Der DFO tritt für alle Belange des Umwelt-, Tier- und Artenschutzes ein. Dazu gehört auch die Energiewende als Schutz vor dem Klimawandel. Diese wichtigen Ziele müssen allerdings gegen andere Ziele des Tier- und Artenschutzes und der Biodiversität abgewogen werden. Mit den in Art. 1 Ziffer 5. des Referentenentwurfs vorgesehenen Änderungen werden die Belange des Tier- und Artenschutzes und der Biodiversität nicht ausreichend berücksichtigt. Schon heute werden jährlich in Deutschland neben ca. 1000 Roten Milanen und ca. 25.000 Mäusebussarden auch große Anzahlen von Seeadlern, Fischadlern, Schreiadlern, Wespenbussarden, Wiesen- und Rohrweihen durch Anflug an Rotorblätter von Windenergieanlagen (WEA) getötet. Dasselbe gilt für viele andere Vogelarten sowie für rund 250.000 Fledermäuse. Schon dieser heutige Zustand ist nicht hinnehmbar.

 

Die Mitgliederversammlung des DFO am 28.10.2016 hat deshalb eine Resolution an die Bundesregierung beschlossen, in der das Aussetzen des weiteren Ausbaus von WEA und die Durchführung einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation bisheriger Erfahrungen und daraus abgeleiteter Forschungsprogramme sowie deren Auswertung gefordert werden.


Stattdessen wird nun mit dem vorgelegten Referentenentwurf möglich gemacht, dass die oben genannten, jetzt schon besorgniserregenden Zahlen von Großvogel- und Fledermaustötungen durch WEA weiter ansteigen werden. Diese Vorgehensweise ist mit der Convention on Biological Diversity, der daraus abgeleiteten Biodiversitätsstrategie der EU und der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt nicht vereinbar. Aus unserer Sicht verstößt die beabsichtigte Neuregelung gegen die Vorgaben der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie.


Wir fordern daher die Bundesregierung dringend dazu auf, auf die beabsichtigte Neuregelung zu verzichten und sich um eine artenschutzgerechte Lösung der heute schon bestehenden Probleme in diesem Bereich intensiver als bisher zu bemühen.


Die geplante Neuregelung lehnen wir deshalb ab.

 

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