Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

 

Nachdem wir bereits 2016 unsere Stellungnahme zur geplanten Änderung des BJagdG an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitgeteilt haben, erhielten die Verbände erst Ende Juli 2020 den Ersten Entwurf dazu!

 

Erfreulicher Weise sind darin alle unsere Vorschläge zu der Vereinheitlichung der Falknerprüfung übernommen worden. Herr Hewicker und Herr Knapheide haben sich der Sache angenommen und den DFO bei den Telefonkonferenzen und dem Verbändegespräch vertreten.

 

Herzlichen Dank den beiden Herren für die Unterstützung. Ende September soll der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden, um daraus dann den Regierungsentwurf für den Bundestag zu machen.

 

 

                                  

STELLUNGNAHME

 

zum Entwurf der Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (Referentenentwurf vom 13.7.2020)

 

 

Der Deutsche Falkenorden bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Änderungsgesetzes zum Bundesjagdgesetz und zum Bundesnaturschutzgesetz und machen nachstehend gern Gebrauch davon.

 

  1. Wir begrüßen ausdrücklich die in Art. I Ziffer 2 vorgesehene Neuregelung der
    Falknerprüfung in § 15 Abs. 11 BJagdG, da damit eine entscheidende Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation erreicht wird, und erklären unser Einverständnis mit den im Einzelnen vorgesehenen Regelungen.

 

  1. Die in Art. I Ziffer 2 vorgesehene Regelung des § 15 Abs. 6 Satz 7 zweiter Halbsatz,
    dass in der Jägerprüfung die Prüfungsleistung im Flintenschießen während der Ausbildung erbracht werden kann, lehnen wir strikt ab, da eine Prüfungskommission nicht eine Prüfungsleistung als erbracht bestätigen kann, die sie selbst gar nicht abgenommen hat.
    Wenn während der Ausbildung 250 Schüsse auf Tonscheiben abgegeben werden können, dann wird es ja wohl ein leichtes sein, während der Prüfung zehn weitere Schüsse abzugeben. Wir halten diese vorgesehene Regelung für einen Irrweg, der auf jeden Fall vermieden werden sollte.

 

Im Übrigen schließen wir uns der Stellungnahme des Deutschen Jagdverbands e.V. an und tragen die dort vorgetragenen Punkte vollumfänglich mit.

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