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Unsere Aufgaben und Ziele

Unsere Aufgaben und Ziele drücken sich am besten in unserer Satzung aus:


Artikel 2 - Zweck
1. Vereinszwecke sind die Förderung des Tierschutzes sowie die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder. Der DFO hat es sich zur Aufgabe gemacht, die traditionelle Kunst der Falknerei in Deutschland als immaterielles Kulturgut zu erhalten und zu entwickeln sowie den Schutz von Greifvögeln (Accipitriformes), Falkenartigen (Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) zu betreiben.

2. Der Vereinszweck wird insbesondere erreicht durch

a. Greifvogel-, Falken- und Eulenschutz, insbesondere in Form von Management- und Rehabilitationsmaßnahmen,


b. Vertiefung und Verbreitung von Kenntnissen über Greifvögel, Falken und Eulen, ihre Lebensgrundlagen, Lebensbedingungen sowie Gefährdungsursachen,


c. Pflege und Förderung aller Zweige der Falknerei, auch als immaterielles Kulturerbe,


d. Förderung der wissenschaftlichen und künstlerischen Auswertung der bei den Tätigkeiten nach a. bis c. gewonnenen Erkenntnisse,


e. Vertretung der Mitglieder und Wahrung ihrer Belange in Staat und Gesellschaft,


f. Information der Öffentlichkeit über Inhalte und Ziele der Falknerei als naturverträgliche, nachhaltige Nutzung sowie über Greifvögel, Falken und Eulen einschließlich ihres Schutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse,


g. Vernetzung der Mitglieder zum direkten Informations-, Erfahrungsaustausch sowie Kontaktpflege.


3. Der DFO verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig, wahrt parteipolitische, religiöse und weltanschauliche Neutralität und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des DFO. Mittel des DFO dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des DFO fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.