Förderantrag für Niederwildschutz
Der DFO fördert Bemühungen seiner Mitgliedern zum Schutz des Niederwildes, sofern sie gewisse Kriterien erfüllen.
Kriterienkatalog zur Förderung von Niederwildprojekten und Anmerkungen:
Achtung! Neue Kriterien seit August 2023!
Der Deutsche Falkenorden e.V. fördert die nachfolgend genannten Maßnahmen zur Lebensraum-verbesserung. Die Obergrenze einer Einzelförderung beträgt 1500,00 EUR in Abhängigkeit von den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme, jedoch darf die Förderung 50% der Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten:
- für Saatgut zum Anlegen von Blühflächen
- für Pflanzen (Sträucher für Hecken, Obstbäume für Streuobstwiesen)
- für Bodenbearbeitung (Einsaat, Mulchen, Mäharbeiten)
- für Bodengestaltung (Baggerarbeiten, Aushub)
- für Pachtkosten von Brachflächen
- für Baumaterial zur Herstellung von Schütten
- für Futtereimer
- für Gerätschaften zur Raubwildbejagung
Voraussetzung für einen Antrag auf Kostenerstattung sind:
- Der Antragsteller ist Mitglied im Deutschen Falkenorden e.V.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
- Die Förderung ist nur möglich mit kostenbegründenden Belegen sowie einer kurzen Darstellung der Maßnahme mit mindestens zwei Bildern.
- Die geförderte Maßnahme muss mit der DFO-Informationstafel ausgewiesen werden, die bereitgestellt wird.
- Der beantragte Zuschuss wird nach Zustimmung des Ordensrates an den Antragsteller unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen und Ausgaben zugeteilt.
- Falls nachträglich bekannt wird, dass bei der Antragstellung unwahre Angaben gemacht oder falsche Tatsachen behauptet wurden, kann die Bewilligung zurückgenommen werden.
Zum Antrag gelangen Sie HIER