Förderantrag für Niederwildschutz

 

Der DFO fördert Bemühungen seiner Mitgliedern zum Schutz des Niederwildes, sofern sie gewisse Kriterien erfüllen.

 

Kriterienkatalog zur Förderung von Niederwildprojekten und Anmerkungen:

 
Achtung! Neue Kriterien seit August 2023!

 

Der Deutsche Falkenorden e.V. fördert die nachfolgend genannten Maßnahmen zur Lebensraum-verbesserung. Die Obergrenze einer Einzelförderung beträgt 1500,00 EUR in Abhängigkeit von den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme, jedoch darf die Förderung 50% der Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten:

 

  • für Saatgut zum Anlegen von Blühflächen
  • für Pflanzen (Sträucher für Hecken, Obstbäume für Streuobstwiesen)
  • für Bodenbearbeitung (Einsaat, Mulchen, Mäharbeiten)
  • für Bodengestaltung (Baggerarbeiten, Aushub)
  • für Pachtkosten von Brachflächen
  • für Baumaterial zur Herstellung von Schütten
  • für Futtereimer
  • für Gerätschaften zur Raubwildbejagung

 

Voraussetzung für einen Antrag auf Kostenerstattung sind:

  • Der Antragsteller ist Mitglied im Deutschen Falkenorden e.V.
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
  • Die Förderung ist nur möglich mit kostenbegründenden Belegen sowie einer kurzen Darstellung der Maßnahme mit mindestens zwei Bildern.
  • Die geförderte Maßnahme muss mit der DFO-Informationstafel ausgewiesen werden, die bereitgestellt wird.
  • Der beantragte Zuschuss wird nach Zustimmung des Ordensrates an den Antragsteller unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen und Ausgaben zugeteilt.
  • Falls nachträglich bekannt wird, dass bei der Antragstellung unwahre Angaben gemacht oder falsche Tatsachen behauptet wurden, kann die Bewilligung zurückgenommen werden.

 

 

Zum Antrag gelangen Sie HIER