Förderantrag für Auffangstationen
Der DFO fördert Auffangstationen, die von seinen Mitgliedern betrieben werden und gewisse Kriterien erfüllen.
Auswahlkriterien (Übersicht):
- Der Eigentümer/ die Eigentümerin bzw. der Leiter / die Leiterin der Station ist Mitglied im Deutschen Falkenorden e.V.
- Der Antrag wurde vollständig ausgefüllt eingereicht.
- Wenn die Einrichtung dem/der LV-Vorsitzenden nicht bekannt ist, dann muss diese(r) oder ein Falknermeister bzw. eine Falknermeisterin das Recht haben, die Einrichtung zu besichtigen.
- Wird eine Besichtigung nicht gestattet, ist der Antrag auf Förderung abzulehnen.
- Werden Mängel im Betreiben der Station festgestellt, ist der Antrag auf Förderung Abstellung der Mängel auszusetzen oder abzulehnen.
- Es werden nur Stationen gefördert, die Greifvögel- und Eulen betreuen.
- Es darf seitens der Einrichtung nur einmal jährlich ein Antrag gestellt werden.
- Das vorgesehene Budget wird nach Zustimmung des Ordensrates mit einfacher Mehrheit an die Antragsteller unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen und Ausgaben, eventueller Zuschüsse von dritter Seite, der Größe der Einrichtung und der Anzahl der betreuten Greifvogel- und Eulenpatienten aufgeteilt.
- Eine tierärztliche Betreuung muss gewährleistet sein.
- Die Bezuschussung kann nur stattfinden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Einrichtungen den Standards des Deutschen Falkenordens entsprechen.
- Falls nachträglich bekannt wird, dass bei der Antragstellung unwahre Angaben gemacht oder falsche Tatsachen vorgetäuscht wurden, so kann auch eine bewilligte Bezuschussung jederzeit zurückgezogen werden.
Zum Antrag gelangen Sie HIER