Immaterielles Kulturerbe

Im Dezember 2016 wurde die Falknerei in Deutschland von der UNESCO in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.

Damit wurde ihr eine hohe Ehre zuteil, denn nur wenige Kulturerbepraktiken werden auf diese Art ausgezeichnet.

In Deutschland gehört die Falknerei sogar zu den zwei ersten, die überhaupt in die Liste aufgenommen wurden. Dies liegt unter anderem daran, dass Deutschland der entsprechenden Konvention erst 2013 beitrat und das Bewerbungsverfahren für die Kulturgüter sehr lang ist.

 

International ist die Falknerei bereits 2010 in die Repräsentative Liste aufgenommen worden, denn andere Länder waren der Konvention schon weitaus früher beigetreten. Auf nationaler Ebene wurde die Falknerei in Deutschland dann 2014 als immaterielles Kulturerbe anerkannt, was eine Voraussetzung für die Bewerbung um die Aufnahme in die Repräsentative Liste war.

Hintergründe zum Immateriellen Kulturerbe

Die UNESCO führt drei Listen, in denen erhaltenswerte Praktiken, Fähigkeiten, Ausdrucksformen, Wissen und andere Fähigkeiten aus der ganzen Welt die weltweite kulturelle Vielfalt repräsentieren und ein wichtiges Zeugnis menschlicher Kreativität darstellen sollen. Durch die Aufnahme in diese Listen soll sich vor allen Dingen die Wahrnehmung und Wertschätzung des immateriellen Kulturerbes verbessern.

Die drei Listen sind:

  • Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
  • Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes
  • Register guter Praxisbeispiele

 

Bereits 2003 verabschiedete die UNESCO die Convention for the Saveguarding of the Intangible Cultural Heritage (Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes), 2006 trat sie in Kraft.

Inzwischen sind 171 Staaten der Konvention nach und nach beigetreten.

Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, zunächst eine nationale Auswahl und somit auch eine nationale Liste mit immateriellen Kulturgütern zu führen. In Deutschland ist dies das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Es soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und um Deutschland sichtbar machen.

 

Gemäß der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem dazu, „die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Erhaltung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen immateriellen Kulturerbes zu ergreifen“ [Art.11, Abs. a) der Konvention], „die Anerkennung, die Achtung und die Aufwertung des immateriellen Kulturerbes in der Gesellschaft sicherzustellen“ [Art.14, Abs. a)] und „die Öffentlichkeit laufend über die Gefahren zu unterrichten, die dieses Erbe bedrohen, sowie über die Tätigkeiten, die in Anwendung dieses Übereinkommens durchgeführt werden“ [Art.14, Abs. b)]. Eine finanzielle Unterstützung ist damit nicht verbunden.

 

Die Bewerbung für die nationale Liste unterliegt einem streng reglementiertem Verfahren. Nach dem Einreichen des Antrags dauert die Entscheidung durch ein Expertenkommitee und letztendlich die Kultusministerkonferenz über die Aufnahme in die nationale Liste ca. ein Jahr.

Erst danach wählt die Bundesregierung unter den aufgenommenen immateriellen Kulturgütern eines aus, mit dem sie sich um die Aufnahme in die (internationale) Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit bewirbt. Auch dieses Verfahren ist streng vorgegeben. Es dauert etwa 2 Jahre, bis die UNESCO die Aufnahme auf einer internationalen Konferenz entscheidet.

 

Die Bundesregierung hatte daher zum ersten Mal 2016 die Möglichkeit, ein immaterielles Kulturerbe in die Repräsentative Liste aufnehmen zu lassen. Sie entschied sich für die Genossenschaftsidee. Die Falknerei konnte zusätzlich am Bewerbungsverfahren teilnehmen, weil die Falknerei bereits seit 2010 für 11 Nationen in die Repräsentative Liste aufgenommen worden war. Dies war schon damals die größte bzw. internationalste Nominierung in der Geschichte der UNESCO.

2012 kamen weitere Nationen dazu, sodass die Bewerbung aus Deutschland „nur“ eine Ergänzung war. Inzwischen sind 24 Nationen beteiligt. (Ungarn, Republik Korea, Österreich, Syrien, Pakistan, Arabische Emirate, Saudi Arabien, Syrien, Spanien, Italien, Kasachstan, Tschechien, Frankreich, Belgien, Portugal, Mongolei, Marokko, Irland, Kirgistan, Kroatien, Niederlande, Polen, die Slowakei und Deutschland).

 

Für die nationalen Kulturgüter in Deutschland gibt es ein eigenes Logo, das nur von den drei Falknerverbänden, die die Bewerbung eingereicht haben, verwendet werden darf. Dies sind der Deutsche Falkenorden, der Orden Deutscher Falkoniere und der Verband Deutscher Falkner.

Für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit gibt es ebenfalls ein Logo, das allerdings auch von den entsprechenden Kulturträgern nur auf besonderen Antrag und nur zeitbegrenzt bzw. veranstaltungsbezogen genutzt werden darf. Man findet es auch auf der Urkunde, die uns überreicht wurde und die hier veröffentlicht werden darf.

 

 

Links zum Thema:

 

https://ich.unesco.org/en/RL/falconry-a-living-human-heritage-01209

 

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-weltweit/falknerei-als

 

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweites-48